Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Hüpfburgvermietung „Hüpfefrosch“, Untere Gasse 57, 99448 Rittersdorf
§ 1 Geltung

  1. Die Vermietung oder Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Spätestens mit Vertragsschluss gelten die nachstehenden Bedingungen als anerkannt. Abweichende Bestimmungen, die vom Kunden gestellt werden, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine Ausnahme gilt dann, wenn abweichende Bestimmungen von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Mündliche Nebenabtreden sind unverbindlich.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. § 306 BGB bleibt unberührt.
  3. Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Spiel- und Sportgeräten, evtl. in Verbindung mit der Organisation und Durchführung von Spielfesten oder Spielaktionen und/oder allen damit in Verbindung stehenden Leistungen.

§ 2 Vertragslaufzeit

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  2. Da an unseren Geräten und Materialien durch Eigenverbrauch und Verleiht Schäden entstehen können, die für uns zum Zeitpunkt der Zusage nicht vorhersehbar sind, gilt die Zusage der Vermietung oder der Veranstaltung unter Vorbehalt, es sei denn, wir haben die Nichtverfügbarkeit zu vertreten oder können diese durch Aufwendungen beheben, die nicht in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Leistung steht. Von uns erfolgt in diesem Fall eine umgehende Benachrichtigung. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Für Ausfallansprüche haften wir nicht, es sei denn, wir haben die Nichtverfügbarkeit nach der vorstehenden Regelung zu vertreten oder uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  3. Die Mietzeit für Geräte bestimmt sich nach dem im Mietvertrag angegebenen Zeitraum und wird in Tagen gerechnet. Personal wird stundenweise berechnet.
  4. Erfolgt die Rückgabe von Mietgeräten später als am vereinbarten Termin, zahlt der Mieter pro Verspätungstag eine Entschädigung in Höhe des vereinbarten Mietpreises unter Anwendung der Grundsätze des § 3.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung frei Zahlstelle des Vermieters oder bei Lieferung der Mietsache bar zu leisten, soweit nicht anderes bestimmt ist. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Vermieter innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl des Vermieters auf andere noch offenstehende Forderungen verrechnet werden.
  2. Eine Aufrechnung oder Zurückbeschaffung des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Vermieter ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung, die auch in Form einer Bankbürgschaft erbracht werden kann, abzuwenden.
  3. Kommt der Mieter mit seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller Rechte des Vermieters – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu zahlen, soweit der Vermieter nicht einen höheren Schaden nachweist.

§ 4 Lieferung von Mietgeräten

  1. Die Abholung und Rückgabe der Geräte erfolgt, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, in den Geschäftsräumen des Vermieters.
  2. Werden Anlieferung und Abholung vereinbart, so hat der Vermieter die Versendung auf dem nach seinem Ermessen besten Wege zu bewirken.

§ 5 Weitere Pflichten des Kunden

  1. Die vermietete Ware ist Eigentum des Vermieters.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Zudem hat er die Vereinbarungen, die mit dem Erhalt, Gebrauch und Besitz der Mietsache verbunden sind, einzuhalten. Die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o. Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, sind zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.
  3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht zu Verfügungen über die ihm zum Gebrauch überlassenen Gegenstände befugt, insbesondere der Überlassung der Geräte zum Gebrauch an Dritte. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.
  4. Das eingesetzte Personal hat nach zwei Stunden Einsatz das Recht auf 15 Minuten bezahlte Pause. Soweit nicht anders abgesprochen, muss dafür ggf. das Gerät zeitweilig geschlossen werden.
  5. Es ist dem Vermieter gestattet, auf Veranstaltungen, an denen er beteiligt ist, Werbung für die eigenen Produkte zu machen.

§ 6 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für alle von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden an der Mietsache und an durch die Mietsache beschädigte Dinge, die aus dem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.
  2. Von der Übergabe der Mietsache bis zu ihrer ordnungsgemäßen Rückgabe liegt die Verkehrssicherungspflicht für die Mietsache vollständig und unter befreiender Wirkung für den Vermieter beim Kunden.

§ 7 Haftung

  1. Der Vermieter gewährleistet, dass die Mietsache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs sich in funktionstüchtigem Zustand befindet. Hat die Mietsache zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder wesentlich mindert, kann der Vermieter den Fehler entweder beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Der zu entrichtende Mietpreis vermindert sich für die Dauer der Behebung der Untauglichkeit in dem Umfang, wie die bestimmungsgemäße Benutzbarkeit eingeschränkt ist. Wird die Mietwache zwecks Nachlieferung oder Nachbesserung an den Vermieter gesandt, so trägt zunächst der Kunde die Versandkosten, erhält diese jedoch bei einem berechtigten Verlangen ersetzt. Bei Fehlschlagen der Nachlieferung oder Nachbesserung kann der Kunde vom Mietvertrag zurücktreten.
  2. Für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die dem Kunden entstehen, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf die Höhe des Mietpreisanspruchs des Vermieters. Ansprüche des Kunden, die darüber hinausgehen, sind ausgeschlossen.
  3. Der Vermieter ist nur zu stichprobenartigen Kontrollen seiner Honorarkräfte, welche er zur Betreuung eines Spielfestes oder einer Spielaktion bestellt, verpflichtet. Er ist nicht verpflichtet, seine Honorarkräfte bei jeder Ausführung eines Spielfestes oder einer Spielaktion im Einzelfall anzuleiten. Naturgemäß ist der Vermieter bei der Auswahl seiner Honorarkräfte weitgehend auf deren eigene Angaben über ihre Eignung angewiesen und kann diese erst im Laufe der Zusammenarbeit besser einschätzen.

§ 8 Rücktritt

  1. Erfolgt ein Rücktritt des Kunden weniger als 4 Wochen vor dem vereinbarten Miet- oder Veranstaltungstag, so können 80% des Rechnungsbetrages als Aufwendungsersatz berechnet werden. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen konkreten niedrigeren Schaden nachzuweisen. Sollten wir die Geräte anderweitig vermieten können, berechnen wir nur 10% Stornogebühren.

§ 9 Schadenersatz

  1. Schäden, die dem Vermieter durch nicht ordnungsgemäße Rückgabe entstehen (z. B. Anmietung von Ersatzgerätschaften, Ausfall von Leihgebühren, Reinigung bei Verschmutzung), stellen wir in Rechnung.
  2. Das Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen, bleibt ebenso erhalten, wie das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 10 Außerordentliche Kündigung

  1. Der Vermieter kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.
  2. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Kunde gegen die in § 5 genannten Pflichten verstößt.
  3. Weitere gesetzliche Kündigungsgründe bleiben daneben bestehen. Die Geltendmachung etwaiger daneben bestehender Schadenersatzansprüche bleibt unberührt.

§ 11 Rückgabe

  1. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit gibt der Kunde auf seine Kosten alle ihm überlassenen Gegenstände an den Vermieter zurück.
  2. Die Geräte müssen sauber und so verpackt, wie sie übernommen wurden, wieder zurückgegeben werden. Der Vermieter kann, soweit die Geräte Mängel aufweisen, eine Gebühr für die Behebung der Mängel verlangen.

§ 12 Kaution

Der Vermieter kann verlangen, dass der Kunde für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Kunden nach Beendigung des Mietvertrags und ordnungsgemäßer Rückgabe der vermieteten Geräte beim Vermieter unverzinst wieder zurückgezahlt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.